LESERFRAGEN EXPERTENTELEFON \"Sportunfälle\" am 15.09.2011
Ich habe in der letzten Woche beim Fußballtraining mit der Betriebssportgemeinschaft eine Knieverletzung erlitten. Gilt dieser Unfall als Arbeitsunfall?
- Dr. Susanne Punsmann. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht, Düsseldorf. Betreiberin der Website www.versicherungsnehmerrecht.de: Grundsätzlich sind Unfälle beim Betriebssport Arbeitsunfälle. Eine Ausnahme besteht aber dann, wenn auch Betriebsfremde in der Betriebssportgemeinschaft mitmachen dürfen, da dann kein Zusammenhang mehr zur versicherten Tätigkeit besteht.
Ich falle aufgrund einer Sportverletzung mindestens neun Monate in meiner Firma aus. Kann mir mein Chef unter diesen Umständen kündigen?
- Dr. Susanne Punsmann: Bei einer lang anhaltenden Erkrankung – egal wodurch sie hervorgerufen wurde – kann der Arbeitgeber eine so genannte personenbedingte Kündigung aussprechen. Das setzt allerdings voraus, dass zum Zeitpunkt der Kündigung die Krankheit bereits über einen längeren Zeitraum angedauert hat und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit völlig ungewiss ist. Diese völlige Ungewissheit scheint in Ihrem Fall nicht zu bestehen – insofern kann Ihr Arbeitgeber Ihnen wohl nicht kündigen.
Ich hatte im letzten Winter einen schweren Skiunfall, der Verursacher war danach über alle Berge. Wie lässt sich generell die Schuldfrage bei Skiunfällen klären und wie verhalte ich mich, wenn sich der Verursacher davon macht?
- Dr. Susanne Punsmann: Die Schuldfrage lässt sich über die zehn Pistengebote des Internationalen Skiverbandes – die so genannten FIS-Regeln - klären. Problematisch ist es allerdings, wenn sich der Unfallverursacher davon macht und nicht mehr ausfindig gemacht werden kann. Dann können keine Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Die Behandlungskosten wird allerdings im Regelfall die eigene Krankenversicherung übernehmen. Wenn der Verursacher zwar ausfindig gemacht werden, aber nicht zahlen kann, hilft ein besonderer Baustein in der eigenen Haftpflichtversicherung, die so genannte Forderungsausfalldeckung.
Übernimmt die Unfallversicherung auch die Kosten für Unfälle in Risikosportarten wie beispielsweise Paragleiten?
- Hans-Jürgen Holstiege, Experte für Unfallversicherungen bei der Ergo-Versicherungsgruppe, Düsseldorf: Das hängt von der Risikosportart ab. Sämtliche Flugsportarten, bei denen nach deutschem Recht eine Lizenz nötig ist – wie etwa auch das Paragleiten - sind in der Unfallversicherung zunächst einmal nicht mitversichert. Es ist jedoch möglich, den Versicherungsschutz gegen einen entsprechenden Zusatzbeitrag zu ergänzen.
Ich bin begeisterter Skifahrer und möchte eine Unfallversicherung abschließen. Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
- Hans-Jürgen Holstiege: Bei der Versicherungssumme für die Invaliditäts-Kapitalleistung sind die individuelle Einkommens- und Vermögenssituation sowie schon bestehende Vorsorgeprodukte zu berücksichtigen. Als pauschale Orientierung kann aber das Drei- bis Fünffache des Jahreseinkommens des Versicherten dienen. Die Höhe einer monatlichen Unfallrente sollte zumindest die monatlichen Fixkosten decken sowie mögliche Einkommensverluste durch einen Unfall abdecken können. Bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist eine "Dynamik" – also eine Anpassung der Versicherungsleistung an die steigenden Lebenshaltungskosten – sinnvoll.
Kann man mit Dehnübungen Sportverletzungen vorbeugen? Und sollte man vor oder nach dem Sport dehnen und wie lange jeweils?
- Priv. Doz. Dr. Matthias Brem, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, MHBA, Leiter Funktionsbereich Orthopädische Sportmedizin am Klinikum Nürnberg in der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie, Mannschaftsarzt des 1. FC Nürnberg: Dehnen vor dem Training sollte mit funktionell dynamischen Übungen geschehen, um den Körper auf maximale Gelenkreichweiten und zu erwartende hohe Muskelspannungen vorzubereiten. Die Dauer sollte etwa ein bis zwei Sekunden in der Endposition betragen. Dehnübungen nach dem Training helfen dabei, Kontraktionsrückstände zu beseitigen. Sie können dazu beitragen, in der Muskulatur wieder ein normales Spannungsmuster zu etablieren. Die Dauer dieser Dehnübungen sollte bei etwa dreimal 40 Sekunden liegen.
Ich habe beim Fußballspielen einen Bänderriss im Sprunggelenk erlitten.
Zu welcher Therapie raten Sie mir und wie lange muss ich vermutlich mit dem Sport aussetzen?
- Dr. Matthias Brem: Die Therapie sollte generell möglichst unmittelbar nach der Verletzung - durch eine anfängliche Kühlung, Kompression, Hochlagerung und Ruhe - erfolgen. Nach entsprechender Abklärung beginnt dann die Phase der funktionellen Therapie mittels Mobilisation, Krankengymnastik, Kräftigungsübungen und zunehmender Belastung. Kombiniert wird dies mit einer stabilisierenden Schiene oder Tapeverbänden. Eine Rückkehr zum Sport ist abhängig von der Sportart, eine lockere Laufbelastung bei unkomplizierten Bandverletzungen kann möglicherweise schon nach einer Woche erfolgen. Bei schwerwiegenderen Verletzungen kann sich die Rückkehr zum Sport deutlich länger gestalten.
Ich habe einen Knorpelschaden am Sprunggelenk erlitten, was kann ich tun?
- Dr. Matthias Brem: Die erfolgversprechendsten Therapieformen sind operativ. Eine seit langen etablierte Operationsmethode ist die Mikrofrakturierung. Dabei wird der Knochen im Bereich des Knorpeldefekts mittels eines kleinen Meißels aufgebrochen, um eine Blutung und eine knorpelige Ersatzgewebebildung hervorzurufen. Eine weitere, vermehrt in den Fokus rückende Therapieform ist die Knorpelzelltransplantion. Dabei werden körpereigene Knorpelzellen entnommen und im Labor vermehrt. Im Anschluss werden diese Zellen wieder ins verletzte Gelenk implantiert. Diese Methode hat den Vorteil, dass die implantierten Knorpelzellen dem ursprünglichen Gelenkknorpel sehr ähnlich sind.
Ich bin noch in der Ausbildung – treibe aber in meiner Freizeit viel Sport. Raten Sie mir jetzt schon zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Andreas Reitmeier, Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth: Ja, das macht auf jeden Fall Sinn, da die Beiträge bei einem höheren Eintrittsalter ansteigen. Außerdem besteht die Gefahr, dass durch die im Alter wahrscheinlicher werdenden Erkrankungen oder durch bereits bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen kein Versicherungsschutz mehr angeboten werden kann oder nur zu erschwerten Bedingungen.
Ich bin nur in Teilzeit beschäftigt. Meine Freizeit ist sehr sportintensiv genutzt. Kann auch ich mich gegen Berufsunfähigkeit schützen oder ist das aufgrund von vielen Versicherungsfragen dann so und so ausgeschlossen?
- Andreas Reitmeier: Für Sie besteht durchaus die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Erst nach Vorliegen eines vollständigen Antrages kann verbindlich eine Aussage getroffen werden, ob der Versicherungsschutz ohne oder mit Ergänzungsbeitrag angenommen werden kann oder ob es zu einem Ausschluss einer möglichen Erkrankung, eines Hobbys oder des Berufes führt. Im schlimmsten Fall kann es natürlich auch zu einer Ablehnung des Antrags kommen.
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